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Soziale Vermieter offen für Verschärfung der Eigenbedarfsbedingungen

33/2025

VNW-Direktor Andreas Breiter: „Wer entsprechende Regelungen ausnutzt, um langjährige Mieter loszuwerden und die Miete zu erhöhen, handelt unsozial.“

Hamburg. Die sozialen Vermieter im Norden unterstützen die politischen Anstrengungen, das Recht auf Eigenbedarfskündigung zu reformieren und fordern alle norddeutschen Landesregierungen auf, dieses zu unterstützen.

„Der Schutz einer ungerechtfertigten Kündigung ist der Kern des Mieterschutzes in Deutschland. Grundsätzlich gilt aber auch, dass ein Wohnungseigentümer Zugriff auf seine Immobilie haben muss, wenn er wirklich Eigenbedarf hat“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Die entsprechenden Regelungen jedoch auszunutzen, um langjährige Mieterinnen und Mieter loszuwerden und die Wohnung dann neu teuer an Dritte zu vermieten, das ist unsozial und entspricht nicht unserer Vorstellung von sozialer Verantwortung eines Vermieters.“

Nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner sollten die Regelungen dahingehend „nachgeschärft“ werden, dass ein Missbrauch verhindert wird. „Das kann darin bestehen, dass ausschließlich der Wohnungseigentümer und direkte Angehörige wie Kinder oder Eltern vom Recht auf Eigenbedarf Gebrauch machen dürfen. Zudem sollte klar sein, dass bei jemandem, der mehrere Wohnungen besitzt, eine Art Sozialauswahl stattfindet – also langjährige Mieterinnen und Mieter sollte besser geschützt werden.“

Bei Wohnungsgesellschaften verbiete sich der Rückgriff auf Eigenbedarf gänzlich, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Zudem sollten jene, die ihr ‚Recht‘ auf Eigenbedarf missbräuchlich nutzen, härter bestraft werden – zum Beispiel mit einer erheblichen Zahlung an die früheren Mieterinnen und Mieter.“

Im Norden hatte der Hamburger Senat im Februar eine entsprechende Initiative beschlossen und in den Bundesrat eingebracht. „Die sozialen Vermieter halten das Vorgehen des Senats für sinnvoll und fordern die Landesregierungen in Kiel und Schwerin auf, den Hamburger Antrag zu unterstützen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

02-05-2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 463 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: [email protected]

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