Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mehrmals Widerstand und tätlicher Angriff: Bundespolizei ermittelt
Gelsenkirchen (ots)
Bereits am Mittwoch, dem 28. Mai war zunächst laute Musik der Auslöser für die polizeilichen Maßnahmen, gegen die dann Widerstand geleistet wurde. Dann führten Beleidigungen und Bedrohungen dazu, dass Bundespolizisten tätlich angegriffen und verletzt wurden.
Bereits in den Morgenstunden gegen 06:30 Uhr bat ein Bürger die Bundespolizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen telefonisch um Unterstützung. In direkter Nähe zur Wache hielten sich zwei Männer auf, konsumierten alkoholische Getränke und hörten sehr laut Musik aus einem mitgeführten Radio. Die Beamten forderten beide auf, das Gerät auszuschalten und den Bereich zu verlassen, da sich die Anwohner massiv gestört fühlten. Die Musik wurde nach einer erneuten Aufforderung widerwillig abgeschaltet. Die deutschen Staatsangehörigen weigerten sich jedoch, den Bereich direkt angrenzend zur Dienststelle zu verlassen. Auch der anschließenden Aufforderung, sich auszuweisen, kamen beide nicht nach. Der 36-Jährige hob stattdessen die geballten Fäuste. Der bevorstehende Angriff konnte durch die Einsatzkräfte abgewehrt werden. Anschließend sollte der Aggressor der Dienststelle zugeführt werden. Auch hiergegen wehrte er sich vehement, indem er sich sperrte und zu Boden sinken ließ. Der 21-Jährige Zeuge war von dem Verhalten seines Begleiters nicht angetan, verhielt sich kooperativ und brachte das von seinem Bekannten mitgeführte Fahrrad zur Dienststelle. In der Wache stellten die Beamten die Personalien des Tatverdächtigen zweifelsfrei fest. Nach erfolgter Belehrung machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anschließend konnten beide die Dienststelle wieder verlassen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
Gegen 17:10 Uhr machte ein Zeuge eine weitere Streife der Bundespolizei Gelsenkirchen auf eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen drei Männern aufmerksam. In dem angrenzenden Schnellimbiss war es zuvor zu Bedrohungen und Beleidigungen gekommen. Dabei forderte der 39-jährige Tatverdächtige von einer Frau und einem Mann aus dem Libanon Bargeld. Diese weigerten sich, woraufhin der deutsche Staatsbürger sie verbal attackierte und mit dem Tod bedrohte. Als die Bundespolizisten eintrafen, weigerte sich der Gelsenkirchener, ihnen seine Daten mitzuteilen. Nach mehrmaliger Aufforderung nannte er sie. Der Deutschen wurde als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt und machte anschließend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten entließen ihn mit einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Beim Verlassen des Restaurants beleidigte er auch die eingesetzten Beamten.
Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Mannes beschlossen die Einsatzkräfte, ihn noch etwas zu beobachten, um eine Gefährdung weiterer Passanten auszuschließen. Als der gebürtige Iraker dies bemerkte, drehte er sich um, schlug einem Beamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht und versuchte zu flüchten. Dabei stieß er ein unbeteiligtes Kleinkind zu Boden. Die Einsatzkräfte konnten den Flüchtenden zu Boden bringen und versuchten, ihn zu fixieren, wogegen er sich massiv wehrte. Ein Versuch, an die Dienstwaffe eines Polizisten zu gelangen, wurde unterbunden. Die Uniformierten fesselten den Mann und brachten ihn zur Dienststelle. Dort beruhigte sich der polizeibekannt. Er wurde erneut belehrt und machte zu dem vorausgegangenen Sachverhalt keine Angaben. Zur Verhinderung weiterer Straftaten brachten die Beamten den Tatverdächtigen in das Polizeigewahrsam Gelsenkirchen. Er wird dem zuständigen Richter vorgeführt, der über die Fortdauer des Gewahrsams entscheidet.
Der verletzte Beamte musste seinen Dienst abbrechen. Er begab sich in ein Krankenhaus, um sich ärztlich behandeln zu lassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
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