Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zwei Männer, drei Haftbefehle - Bundespolizei nimmt Verurteilte in Dortmund fest
Dortmund - Unna (ots)
Am gestrigen Abend (13. Mai) verhafteten Bundespolizisten zwei Männer. Vorherige Ermittlungen zeigten, dass eine Staatsanwaltschaft bereits vor mehreren Monaten Haftbefehle gegen sie erlassen hatte.
Gegen 18:15 Uhr trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei in der S4 zwischen Dortmund-Dorstfeld und Dortmund-Möllerbrücke auf einen 24-Jährigen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach ihm fahnden ließ. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel verurteilte den polnischen Staatsbürger bereits im April 2023 rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro. Ersatzweise wurde eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet.
Die Beamten nahmen den polnischen Staatsbürger fest und führten ihn der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Vor Ort kontaktierte dieser seinen Chef, der sich bereit erklärte, die geforderte Summe in Höhe von 2.400,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zu begleichen. Anschließend durfte der junge Mann aus Unna die Wache verlassen.
Nur wenige Stunden später, gegen 21:25 Uhr, wurden Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund auf einen 42-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Im Rahmen der Kontrolle wies der deutsche Staatsbürger sich mit seinem Personalausweis aus. Dadurch stellten die Beamten seine Identität zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Demnach hatte das Amtsgericht Dortmund zweimal Erzwingungshaft gegen den Dortmunder angeordnet, da er sich auf die ergangenen Haftantrittsladungen nicht gestellt hatte. Das zuständige Amtsgericht ordnete im September 2024 insgesamt sieben Tage Erzwingungshaft oder ersatzweise 175,- Euro Geldbuße an.
Die Uniformierten nahmen den Deutschen fest und führten ihn der Bundespolizeidienststelle zu. Da der Gesuchte die geforderte Geldstrafe in begleichen konnte, brachten ihn die Polizeibeamten in eine Justizvollzugsanstalt.
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